Als erster Schwimmclub ist der Schwimmclub Flipper Gossau seit 2009 Mitglied von Sport-verein-t. Wir erklären folgenden Ehrenkodex als verbindlich:

  • Wir integrieren und akzeptieren Menschen unterschiedlicher Herkunft und Menschen mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen.
  • Wir behandeln alle Mitglieder gleichwertig und fördern den gegenseitigen Respekt und die gegenseitige Anerkennung. Ihre Familien werden aktiv ins Vereinsleben mit einbezogen.
  • Wir setzen uns für die Gewalt- und Suchtprävention ein und bemühen uns bei Konflikten um eine respektvolle Austragung und gerechte Lösungen.
  • Wir unterstützen die Freiwilligenarbeit aktiv und stärken das Ehrenamt.
  • Wir verhalten uns solidarisch gegenüber der Gesellschaft, indem wir gemeinschaftlich wirken, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umgehen und so unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

Weitere Auskünfte über «Sport-verein-t» in unserer Organisation erhalten Sie von Angela Boos, Ressort Sport-verein-t.

Webseite Sport-verein-t
https://igsportsg.ch/

Jahresberichte
https://igsportsg.ch/jahresberichte/

Integration von Ausländerinnen und Ausländer beim Schwimmclub Flipper Gossau. Der SCFG ist klar für eine Integration von Ausländer

  • Ausländer haben beim SCFG die gleichen Rechte wie Schweizer
  • Wir respektieren die Glaubensfreiheit, verurteilen aber ihren Missbrauch
  • Wir befürworten eine gezielte Aufnahme in unseren Verein
  • Wir stehen für Rechtsgleichheit beim Training und bei allen Anlässen

Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport!

Nachfolgenden Grundsätze Ethik-Charta bilden einen integrierenden Bestandteil zu den Statuten des SC Flipper Gossau.

Neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport

1 Gleichbehandlung für alle.

Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.

2 Sport und soziales Umfeld im Einklang.

Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.

3 Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung.

Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.

4 Respektvolle Förderung statt Überforderung.

Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.

5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung.

Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.

6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe.

Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.

7 Absage an Doping und Drogen.

Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.

8 Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports.

Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.

9 Gegen jegliche Form von Korruption.

Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen

Die nachfolgenden Grundsätze Sport rauchfrei bilden einen integrierenden Bestandteil zu den Statuten des SC Flipper Gossau.

Die Umsetzung Sport rauchfrei beinhaltet folgende Anforderungen:

  • Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport
  • Vereinslokalitäten sind rauchfrei
  • Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen
  • Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet:
    • Wettkämpfe
    • Sitzungen und Hauptversammlungen
    • Alle übrigen Anlässe wie:
      • Chlausabend
      • Trainingslager
      • Ausbildungsveranstaltungen
      • Ausflüge

Immer können Konflikte nicht vermieden werden und auch für den Umgang mit ihnen gibt es kein Patentrezept. Eine Orientierungshilfe, die beim Umgang mit Konflikten gute Dienste leisten kann, stellt das folgende Vorgehen dar: Es strukturiert den Umgang mit einem Konflikt klar und hilft so, mögliche Lösungen zu finden.

Wenn Eltern Konflikte feststellen melden Sie dies direkt dem TrainerIn, dem SchwimmschulleiterIn oder AquafitleiterIn.

Kurzbeschreibung

Das Vorgehen ist folgendermaßen aufgebaut:

  1. Bemerken eines Konfliktes
  2. Ansprechen des Konfliktes
  3. Lösungen finden
  4. Umsetzen des Lösungsvorschlages
  5. Sexuelle Übergriffe auf Kinder/Jugendliche

Im Einzelnen gehen die LeiterIn folgendermaßen vor:

1. Bemerken eines Konfliktes

Sie nehmen einen Konflikt wahr und wollen zu seiner Lösung beitragen. Stellen Sie sich folgenden Fragen:

  1. Was genau ist eigentlich der Konflikt?
  2. Was stört mich selbst an dem Konflikt? Was ärgert mich daran?
  3. Versetzen Sie sich in die Lage der anderen Personen: Warum reagieren sie so?; Wie sehen sie den Konflikt?
  4. Sprechen Sie die anderen Beteiligten X auf den Konflikt an. Falls notwendig: Setzen Sie sich dafür einen genauen Termin oder eine Frist.

2. Ansprechen des Konfliktes

  1. Auch wenn ein Termin nicht nötig ist, sollten Sie – besonders wenn der Konflikt schon seit längerem “schwelt” – die Person “vorwarnen”, damit sie sich darauf einstellen kann. Bedenken Sie: Niemand wird gerne mit unangenehmen Dingen “überfallen”. Sie sollten dies unbedingt berücksichtigen und fair bleiben, wenn Sie an einer ernsthaften Lösung des Konfliktes interessiert sind.
  2. Wenn Sie den Konflikt dann ansprechen, stellen Sie zunächst Fragen, um Ihrem Gegenüber die Möglichkeit zu geben, seine Sichtweise darzustellen (“Wie sehen Sie das Problem?”). Nur wenn Sie überhaupt die Sichtweise Ihres Gegenübers kennen, können Sie ihn – und somit den Konflikt – verstehen.
  3. Lassen Sie Ihrem Gegenüber Zeit zu antworten und hören Sie dabei gut und auch neutral zu. Stellen Sie – wenn nötig – weitere Fragen, um ihn zu verstehen.
  4. Stellen Sie anschließend das Problem aus Ihrer Sicht dar. Machen Sie hierbei deutlich, wie Sie den Konflikt sehen. Verschiedene Sichtweisen können dabei nebeneinander stehen bleiben! Wenn alles soweit klar ist, gehen Sie zu nächsten Schritt über.

3. Lösungen finden

  1. Betrachten Sie ihr Gegenüber nicht als Feind, sondern als Partner! Bleiben Sie gelassen, kritisieren Sie die Vorschläge nicht sofort. Sammeln Sie stattdessen möglichst viele Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen.
  2. Beziehen Sie Ihr Gegenüber durch Fragen auf der Suche nach Lösungen mit ein (“Was können wir da machen?”, “Wie können wir das klären?”, “Können wir was ändern?”, “Wie wäre es für Sie am besten?”, “Ist das dann realisierbar?”).
  3. Einigen Sie sich auf eine Lösung. Setzen Sie einen verbindlichen Termin fest, bis zu dem die Lösung umgesetzt wird.

4. Umsetzen des Lösungsvorschlages

  1. Halten Sie den festgelegten Termin ein, um den Lösungsvorschlag auszuprobieren und konkret umzusetzen. Sprechen Sie anschließend darüber, wie gut die Lösung funktioniert hat. Falls der Konflikt weiterhin besteht, müssen Sie ihn erneut klären und weitere Lösungen mit dem Technischen LeiterIn oder Vorstand vom SCFG besprechen.

5. Sexuelle Übergriffe auf Kinder/Jugendliche

Bsp: “Einer unserer TrainerIn wird beschuldigt, sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern zu begehen. Wir wollen richtig reagieren. Wie?”

Richtig reagieren heisst hier:

  1. Sexuelle Übergriffe stellen grundsätzlich Straftatbestände dar.
  2. Bei einer klaren Verdachtslage bzw. Gewissheit auf einen sexuellen Übergriff, der nicht als leichtes Vergehen oder als blosse Übertretung zu bezeichnen ist, besteht für alle Trainer und Trainerinnen sowie Vorstands und Hilfspersonen vom Schwimmclub Flipper Gossau Anzeigepflicht.
  3. Wenn kein klarer Tatverdacht hinsichtlich eines sexuellen Übergriffs besteht, kann auf eine Anzeige verzichtet werden, sofern eine vom Kanton anerkannte Kinderschutzfachstelle informiert wird. Die Kinderschutzfachstelle gibt Rat und Auskunft zum weiteren Vorgehen, insbesondere auch bezüglich der Notwendigkeit einer Anzeige.
  4. Als blosse Übertretung gilt z.B. sexuelle Belästigung in Form des unzüchtigen Redens. Als Verbrechen gilt hingegen z.B. sexuelle Belästigung durch Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern unter 16 Jahren oder durch sexuelle Tätlichkeit gegenüber solchen Kindern. Zudem wiegen sexuelle Handlungen von TrainerIn und SchwimmkursleiterIn gegenüber ihren Mitgliedern / Kursteilnehmern immer schwer, d.h. unabhängig vom Alter und Geschlecht.
  5. Bei Unklarheiten bezüglich des richtigen Vorgehens oder der Schwere einer (vermuteten) Straftat kann man sich mit der anonymen Schilderung des Sachverhaltes an den Vorstand SCFG, Chef Badmeister oder an eine kantonale Kinderschutzfachstelle wenden.
  6. Weiter gilt es zu beachten: Mit Vorsicht sich zu äussern (weder überstürzen noch zu lange verschweigen).
  7. Vorstand SCFG oder Badmeister über einen Verdacht informieren.
  8. Weitere Schritte:
    1. Absprechen, wer wie wo informiert: Badmeister, LeiterIn, Kinder, Eltern, Vorstand SCFG, Gemeinde, Medien.
    2. Vereinbaren, dass allfällige Kontakte mit den Medien nur über den Präsident bzw. Vizepräsident SCFG laufen.

Downloads:
Krisenmanagement (Stand 27.09.2022)