Einladung zur 50. ordentlichen Hauptversammlung

Ort: Vita Tertia, Haldenstrasse 46, 9200 Gossau
Datum: Freitag, 29. März 2019
Zeit: 19.00 Uhr

Traktanden

  1. Bergüssung
  2. Wahl der Stimenzähler
  3. Protokoll der 49. Haiptversammlung
  4. Jahresberichte 2018
  5. Kassa- und Revisorenbericht 2018
  6. Mitgliederbeiträge 2019
  7. Jahrebudget
  8. Wahlen
  9. Sport-verein-t
  10. Verschiedenes – allgemeine Umfrage

Anträge zu Handen der Hauptversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

Für alle stimm- und wahlberechtigten Mitglieder gilt die Teilnahme an der Hauptversammlung als obligatorisch (Art. 3 Abs. 12 der Statuten). Jugendliche Mitglieder dürfen durch ein Elternteil begleitet werden. Stimm- und Wahlrecht haben Ehrenmitglieder ab dem 16. Lebensjahr (ab Jahrgang 2003).

Nach der Versammlung haben wir bei einem Apero die Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein. Aus logistischen Gründen sind wir auf eine Anmeldung (Anzahl Teilnehmende pro Familie) angewiesen. Die Anmeldung per Mail bitte bis spätestens am 25. März 2019 an nadine.ranzoni@scfg.ch

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung.

Freundliche Grüsse

Thomas Breu
Präsident Schwimmclub Flipper Gossau